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VG Oldenburg, 13.10.2005 - 2 B 4073/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Entstehung der Steuerschuld (hier: Vergnügungssteuer)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03
Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der …
Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2005 - 2 B 4073/05
Wenn eine Jahressteuer antizipiert zu Beginn des Erhebungszeitraums nach Grund und Höhe in Anwendung des in diesem Zeitpunkt geltenden Satzungsrechts für den gesamten Erhebungszeitraum endgültig entsteht, so kann sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt in anderer Höhe erneut entstehen (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - Juris). - VG Oldenburg, 06.01.2005 - 2 B 4002/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags; …
Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2005 - 2 B 4073/05
Ernstliche Zweifel i.S.v. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen vor, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache nach summarischer Prüfung wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 6. Januar 2005 - 2 B 4002/04 - Juris).
- VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
Abgabebescheid; aufschiebende Wirkung; Beweislast; Durchschnitt; …
Unter Hinweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 13. Oktober 2005 (2 B 4073/05) macht sie ergänzend geltend, die satzungsrechtlichen Regelungen über die Entstehung der Steuerschuld seien unklar.Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 13. Oktober 2005 (2 B 4073/05 - Homepage des Nds. OVG im Internet) geltend macht, die satzungsrechtlichen Regelungen über die Entstehung der Steuerschuld seien nicht hinreichend bestimmt, folgen daraus ebenfalls keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gegen sie gerichteten Abgabenbescheides.
- VG Freiburg, 29.09.2006 - 2 K 88/06
Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Jahressteuerbescheid; Unanfechtbarkeit; …
Denn die Steuerpflicht braucht nur einmal zu entstehen, wohingegen die Steuerschuld jeweils für den Erhebungszeitraum immer wieder neu entstehen muss (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2005 - 2 B 4073/05 - s. auch VG Braunschweig, Beschluss vom 28.11.2005 - 5 B 473/05 - jeweils JURIS).